Unsere Ferienwohnungen

vollausgestattet für Ihren entspannten Urlaub in Mittenwald

Entspannen Sie sich in unseren liebevoll, im alpenländischen Stil eingerichteten Ferienwohnungen. Unsere Apartments sind für einen sorglosen Urlaub in Mittenwald komfortabel ausgestattet.

Alle Preise ab einem Aufenthalt von 4 Nächten, inklusive Bade-/Handtücher und Bettwäsche, exklusive Kurbeitrag und Endreinigung.

Anreise: ab 14 Uhr | Abreise: bis 10 Uhr
Barzahlung bei Anreise oder Vorauszahlung per Bank-Überweisung.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Unser Service für einen angenehmen Aufenthalt

PARKPLATZ

Wir haben einen hauseigenen Parkplatz.

KISSEN

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne zusätzliche Kissen und Decken zur Verfügung.

BADE- & HANDTÜCHER

Wechseln wir auf Ihren Wunsch gerne aus.


EINKAUFSSERVICE

Teilen Sie uns vor Anreise Ihre Einkaufsliste mit, wir besorgen Ihnen die gewünschten Getränke und Lebensmittel.

GETRÄNKE

Im Keller stehen Wasser und Bier bereit, bitte nehmen Sie sich, was Sie benötigen. Wir rechnen am Ende Ihres Aufenthalts ab.

HAUSTIERE

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haustiere nehmen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

 

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Ferienwohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

 

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

 

  • 1) Die Buchung des Gastes, die schriftlich, telefonisch, per E-mail oder per Internet oder auf sonstige Weise erfolgen kann, stellt das Angebot eines verbindlichen Beherbergungsvertrages des Gastes an die Beherbergungsstätte dar. Falls eine Reservierungsbestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, kommt der Beherbergungsvertrag auch dadurch zustande, dass die Ferienwohnung durch den Vermieter bereit gestellt wird.

  • 2) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist zur Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Ist eine Anzahlung vereinbart, so ist die Reservierung erst bei Zahlungseingang gültig. Die Restzahlung erfolgt bei Anreise in bar.

  • 3) Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Reservierung ist grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme: Höhere Gewalt). Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

 

  • 4) Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

  • 5) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.

  • 6) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • 7) Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung mit Schonung zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet für die von Ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage).

  • 8) Gerichtsstand für sämtliche Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist der Betriebsort des Gastgebers.